Das müssen Sie wissen!

Bestimmungen für Anlässe in den Merian Gärten

Die Merian Gärten sind ein magischer Ort der Schönheit, ein Erholungsort und ein lebendes Museum. Anlässe in den Merian Gärten dürfen Pflanzen, Wild- und Nutztiere sowie Besucherinnen und Besucher nicht beeinträchtigen. Ergänzend zur Gartenordnung gelten für Anlässe folgende Bestimmungen:

  • Fahrverbot für Motorfahrzeuge
    Autoverkehr ist in den Merian Gärten nicht gestattet. Gehbehinderten Personen können nach vorheriger Absprache mit dem Iris-Team den E-Shuttle ab Parkplatz Sankt Jakob nutzen.
  • Anlieferung werktags von 7 bis 10 Uhr
    Die Anlieferung erfolgt nach Anmeldung und nur über die definierten Zufahrtswege. Es gilt Schritttempo und Fussgängervortritt. Nach dem Warenumschlag sind Fahrzeuge aus den Gärten zu entfernen.
  • Taxivorfahrt beim Eingang St. Jakob
    Taxis und Busse haben keine Zufahrtsberechtigung. Kundschaft kann bis Eingang St. Jakob oder mit Zufahrtsbewilligung bis zur Taxivorfahrt Brüglingerhof vorgefahren bzw. von dort abgeholt werden. Es gibt keine Taxi- oder Busstandplätze in den Merian Gärten.
  • Nachtausgang
    Nach der Schliessung der Gärten verlassen Besucher:innen das Gelände über den beleuchteten Nachtausgang beim Eingang St. Jakob.
  • Keine Hunde
    Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren in die Gärten ist nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Blindenführhunde und Assistenzhunde.
  • Keine Musik im Aussenraum
    Auf Musik, Verstärker und Lautsprecher im Aussenraum ist zu verzichten. Ständchen von maximal 15 min. Dauer mit unverstärkten Instrumenten sind erlaubt.
  • Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
    Nach 22 Uhr ist der Lärm so zu reduzieren, dass die Anwohnerschaft nicht gestört wird. Bei Musik in den Räumlichkeiten, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten
  • Keine Zelte oder Aufbauten
    Zelte, Pavillons, fliegende Aufbauten, Kühlwagen und Heizstrahler (u.Ä.) sind auf dem Gelände der Merian Gärten nicht zugelassen.
  • Nur naturschonende Dekomaterialien
    Auf den Einsatz von Reis, Konfetti oder anderen Materialien, welche die Gärten verunreinigen, ist zu verzichten. Das Steigenlassen von Luftballons ist nicht gestattet. Als Alternativen eignen sich getrocknete Blütenblätter oder Seifenblasen.
  • Wegweiser
    Beschilderung sowie das Anbringen von Luftballons u.Ä. in der Gartenanlage oder an Gebäuden sind nicht erlaubt.
  • Kein Feuer oder Feuerwerk
    Feuerwerk jeglicher Art und Himmelslaternen sind verboten. Feuerschalen und Grills dürfen nur von den ansässigen Betrieben genutzt werden. Sie müssen ständig überwacht werden.

Bitte beachten Sie auch die Gartenordnung

Bitte beachten Sie zusätzlich unsere Gartenordnung:

Gartenordnung